AGB
Lieferungs-und Zahlungsbedingungen der Firma Sticktipp.
1.Allgemeines
Für alle Angebote, Abschlüsse und Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Lieferungs-und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbahrungen sind nur wirksam, falls sie von uns schriftlich anerkannt sind. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Von uns abgegebene Angebote sind stets freibleibend. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung, andernfalls gelten diese nicht als vereinbart.
2.Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers.
3.Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lahnstein. Die Versandkosten trägt der Käufer. Die Ware wird unversichert versandt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
4.Mängelrügen
a) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen und eventuelle Rügen innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistung für erkennbare Mängel.
b) Bei mangelhafter Ware und rechtzeitiger Rüge sind wir zur Ersatzlieferung oder Erstattung des Minderwertes verpflichtet. Ansprüche auf Wandlung oder Schadenersatz, insbesondere für Folgeschäden sind ausgeschlossen.
c) Die Gewährleistung auf gelieferte Ware umfasst Mängel, welche nachweislich auf fehlerhaftem Material oder mangelhafter Verarbeitung beruhen. Ausgeschlossen sind Mängel, die durch Transport, unsachgemäße Behandlung, Veränderung der gelieferten Ware oder natürlichen Verschleiß entstanden sind.
d) Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, Größe oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.
e) Schriftlich genehmigte Rücksendungen haben auf Kosten des Rücksenders zu erfolgen.
f) Sofern Fremdleistungen seitens Sticktipp in Anspruch genommen werden müssen, so gelten gleichfalls Lieferbedingungen des Vorlieferanten, die wir Ihnen auf Anforderungen zukommen lassen.
5.Zahlungen
a) Die Rechnung wird zum Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt.
b) Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar per Nachnahme rein netto.
c) Zahlungen werden stets zur Begleichungen der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf auflaufenden Verzugszinsen verwendet.
d) Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelchen von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft, eben sowenig die Aufrechnung mit solchen.
e) Druckaufträge auf Textilien sind grundsätzlich mit 50 % des Rechnungsbetrages vor Arbeitsbeginn anzuzahlen.
f) Größere Stickaufträge sind grundsätzlich mit 50 % des Rechnungsbetrages vor Arbeitsbeginn anzuzahlen.
g) Warenabgabe erfolgt nur gegen Barzahlung oder Vorauskasse.
6.Zahlungaverzug
a) Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet.
b) Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugzinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichte.
c) Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder triff in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
7. Motivschutz
Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung für den Fall, dass das/die vom Auftraggeber gewünschte/n Motiv/e ein Schutzrecht ( Warenzeichen o. ä. ) eines Dritten verletzt. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von allen sich evtl. hieraus ergebenden Ansprüche Dritter frei.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender Forderungen unser Eigentum. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt.
Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs unter der Vorraussetzung weiterzuveräußern, dass er gleichzeitig die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen an uns abtritt. Diese Abtretung gilt schon jetzt als von uns angenommen. Der Käufer ist jedoch ermächtigt, diese Forderungen so lange für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbargemäß nachkommt. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder Verpfänden noch einem Dritten zur Sicherung übereignen noch mit sonstigen Rechten Dritter belasten. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für weiterverarbeitete Waren.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Lahnstein.
Als Gerichtsstand wird – auch für Wechsel – und Scheckklagen ausdrücklich Lahnstein vereinbart.
1. Allgemeines
Für alle Angebote, Abschlüsse und Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Lieferungs-und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbahrungen sind nur wirksam, falls sie von uns schriftlich anerkannt sind. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Von uns abgegebene Angebote sind stets freibleibend. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung, andernfalls gelten diese nicht als vereinbart.
2. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers.
3. Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lahnstein. Die Versandkosten trägt der Käufer. Die Ware wird unversichert versandt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
4. Mängelrügen
a) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen und eventuelle Rügen innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistung für erkennbare Mängel.
b) Bei mangelhafter Ware und rechtzeitiger Rüge sind wir zur Ersatzlieferung oder Erstattung des Minderwertes verpflichtet. Ansprüche auf Wandlung oder Schadenersatz, insbesondere für Folgeschäden sind ausgeschlossen.
c) Die Gewährleistung auf gelieferte Ware umfasst Mängel, welche nachweislich auf fehlerhaftem Material oder mangelhafter Verarbeitung beruhen. Ausgeschlossen sind Mängel, die durch Transport, unsachgemäße Behandlung, Veränderung der gelieferten Ware oder natürlichen Verschleiß entstanden sind.
d) Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, Größe oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.
e) Schriftlich genehmigte Rücksendungen haben auf Kosten des Rücksenders zu erfolgen.
f) Sofern Fremdleistungen seitens Sticktipp in Anspruch genommen werden müssen, so gelten gleichfalls Lieferbedingungen des Vorlieferanten, die wir Ihnen auf Anforderungen zukommen lassen.
5. Zahlungen
a) Die Rechnung wird zum Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt.
b) Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar per Nachnahme rein netto.
c) Zahlungen werden stets zur Begleichungen der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf auflaufenden Verzugszinsen verwendet.
d) Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelchen von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft, eben sowenig die Aufrechnung mit solchen.
e) Druckaufträge auf Textilien sind grundsätzlich mit 50 % des Rechnungsbetrages vor Arbeitsbeginn anzuzahlen.
f) Größere Stickaufträge sind grundsätzlich mit 50 % des Rechnungsbetrages vor Arbeitsbeginn anzuzahlen.
g) Warenabgabe erfolgt nur gegen Barzahlung oder Vorauskasse.
6. Zahlungaverzug
a) Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet.
b) Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugzinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichte.
c) Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder triff in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
7. Motivschutz
Die Auftragnehmerin übernimmt keinerlei Haftung für den Fall, dass das/die vom Auftraggeber gewünschte/n Motiv/e ein Schutzrecht ( Warenzeichen o. ä. ) eines Dritten verletzt. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von allen sich evtl. hieraus ergebenden Ansprüche Dritter frei.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender Forderungen unser Eigentum. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt.
Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs unter der Vorraussetzung weiterzuveräußern, dass er gleichzeitig die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen an uns abtritt. Diese Abtretung gilt schon jetzt als von uns angenommen. Der Käufer ist jedoch ermächtigt, diese Forderungen so lange für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbargemäß nachkommt. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder Verpfänden noch einem Dritten zur Sicherung übereignen noch mit sonstigen Rechten Dritter belasten. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für weiterverarbeitete Waren.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Lahnstein.
Als Gerichtsstand wird – auch für Wechsel – und Scheckklagen ausdrücklich Lahnstein vereinbart.